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Führerscheinklasse B

Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einem Monat vorher.

Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17), diese Ausbildung darfst Du bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Es müssen besucht werden:

  • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten 
  •   2 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte á 90 Minuten.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
  • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie

Zur Antragsstellung für BF17 benötigen wir folgende Unterlagen: 

  • die Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • BF17 Antrag  indem alle Begleitpersonen eingetragen werden 

Begleiter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister 

Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.

Ist die Ausbildung für Klasse B erfolgreich abgeschlossen, darfst Du Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz, fahren. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.