Bitte auswählen :

Führerscheinklasse CE

Die Fahrerlaubnisklasse CE darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung jeweils einen Monat vorher. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden.

Für die Fahrerlaubnisklasse CE wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C gefordert.

Die Anzahl der Übungsfahrstunden hängt von Deinen individuellen Fähigkeiten ab. Hierbei schreibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl vor.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

Es müssen besucht werden:

  • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten
  • 4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

Zur Antragsstellung benötigen wir:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ein ärztliches Gutachten
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

In der Führerscheinklasse CE sind die Klassen BE, C1E und T mit eingeschlossen. Bist Du bereits berechtigt, die Führerscheinklassen D1 oder D zu führen, sind die Klassen D1E oder DE ebenfalls mit eingeschlossen.

Ist die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse CE erfolgreich abgeschlossen worden, können Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse geführt werden. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Züge dieser Klasse mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis ruht so lange, bis der Eignungsnachweis eingereicht wird.

Kraftfahrer/innen, die Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffnentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung machen. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.