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Führerscheinklasse A

Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A mit 23 ½  Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Wenn Du schon mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 bist, kann die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Wenn du im Vorbesitz der Klasse A2/A1 (weniger als zwei Jahre) bist, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Beleuchtungsfahrt

Es müssen besucht werden:

  • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten
  •   4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)

Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten absolviert werden. Es müssen je nach Fahrfähigkeiten Übungsstunden und eine praktische Prüfung von 60 Minuten absoviert werden.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
  • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie

Der Führerschein wird auf Probe erteilt. 
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. 

Ist die Ausbildung für Klasse A erfolgreich abgeschlossen, darfst Du „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ führen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.