Bitte auswählen :

Führerscheinklasse T

Die Fahrerlaubnisklasse T darf mit 16 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.

Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

Es müssen besucht werden:

  • 12 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
  • 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen Sehtest
  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer Vorklasse benötigen wir eine Führerscheinkopie

Ist die Ausbildung für die Klasse T mit 16 Jahren erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, fahren.

Ab 18 Jahren darfst Du Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, fahren - jeweils auch mit Anhänger.

In der Führerscheinklasse T sind die Klassen L und AM mit eingeschlossen.