Hast du Fragen?
0179 214 41 51

Führerscheinklassen

Eine Fahrschule – alle Klassen

In der Fahrschule Simonsen hast Du die Möglichkeit, sämtliche Führerscheinklassen zu erwerben.

Jetzt anmelden

  • SUV als Fahrschulauto der Fahrschule Simonsen mit Firmenlogo.
  • Fahrschüler besprechen mit dem Fahrlehrer den Motorraum eines Traktors.
  • Fahrlehrer erklärt Fahrschülern die Technik und den Motorraum eines Traktors.
  • Kompaktes Fahrschulfahrzeug der Fahrschule Simonsen für die Fahrausbildung.
  • Fahrschülerin erhält nach bestandener Fahrprüfung ihren Führerschein.
  • Fahrlehrer steht neben einem Motorrad der Fahrschule Simonsen.
  • Fahrschülerin steht neben einem Motorrad und trägt eine Fahrschulbekleidung mit dem Hinweis „Fahrschule“.
  • Suzuki als Fahrschulmotorrad der Fahrschule Simonsen.
  • Fahrschülerin sitzt am Steuer eines Fahrschulautos.
  • Fahrlehrer erklärt einem Fahrschüler die Funktionen und Technik eines Motorrads.
Alle Führerscheinklassen
Bei uns kannst Du jede Führerscheinklasse absolvieren
Profi bei den Großen
Wir sind Dein Experte, wenn es um große Führerscheine geht
Sicher fahren lernen
Erfahrene Fahrlehrer stehen dir in Theorie und Praxis zur Seite

Überblick Führerscheinklassen

Alle Infos auf einen Blick

Von Mofa über PKW und PKW mit Anhänger bis zum Motorrad stehen Dir unsere erfahrenen Fahrlehrer in der Theorie und Praxis zur Seite. In der folgenden Übersicht findest Du alle notwendigen Informationen, wie etwa mögliche Voraussetzungen und welche Unterlagen wir von Dir benötigen. Du interessierst Dich für das Führen eines größeren Fahrzeuges? Dann schau Dir unseren Trucker Point an.

Jetzt anmelden

Führerscheinklassen

Von A - DE

Klassen
  • Ab 15

  • Ab 15 Jahren
    Führerschein Klasse AM

    Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM mit 14 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.

    Führerschein Klasse AM

    Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

    Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten. Ebenso schreibt der Gesetzgeber keine Sonderfahrten vor.

    Es müssen besucht werden:

    • 12  Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten 

    • 2 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie

    Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.

    Ist die Ausbildung für die Klasse AM erfolgreichabgeschlossen worden, darfst du folgende Fahrzeuge fahren:

    Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

    Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum.

    Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Leermasse (ohne die Masse der Batterien) von maximal 350 kg.

  • Ab 15 Jahren
    Führerschein Klasse MOFA

    Du darfst mit der Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung mit 14 1/2 Jahre beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor deinem 15. Geburtstag abgelegt werden.

    Führerschein Klasse MOFA

    Eine praktische Prüfung ist bei dieser Ausbildung nicht erforderlich.

    Der Gesetzgeber schreibt vor:

    • eine praktische Ausbildung von 90 Minuten

    Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

    • Thema 4, 5, 6, 7, 9 und A1

    Zur Antragstellung benötigen wir lediglich noch ein Passbild von Dir. 

    Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für Kinder unter sieben Jahre dürfen jedoch angebracht sein.
     

  • Ab 16

  • Ab 16 Jahren
    Führerschein Klasse A1

    Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

    Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15 1/2 Jahren…

    Führerschein Klasse A1

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten

    • 4 Autobahnfahrten

    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Es müssen besucht werden:

    • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten

    •   4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)

    Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse benötigen wir einen Führerscheinkopie

    Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
    Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

    Ist die Ausbildung für Klasse A1 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW fahren. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen, außerdem darfst Du dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW fahren.

    In dieser Fahrerlaubnis ist die Klasse AM mit eingeschlossen.

  • Ab 16 Jahren
    Führerschein Klasse L

    Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse L mit 15 ½ Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden. Zur Erlangung des Führerscheins ist weder eine praktische Ausbildung…

    Führerschein Klasse L

    Es müssen besucht werden:

    • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten und

    •   2 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema T1 und T2)

    Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie

    Ist die Ausbildung für Klasse L erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h erreichen, fahren.

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger darfst Du ebenfalls bewegen.

    In dieser Fahrerlaubnisklasse sind keine anderen Klassen eingeschlossen.

  • Ab 16 Jahren
    Führerschein Klasse T

    Die Fahrerlaubnisklasse T darf mit 16 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische…

    Führerschein Klasse T

    Es müssen besucht werden:

    • 12 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten

    • 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

    Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • einen Sehtest

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse benötigen wir eine Führerscheinkopie

    Ist die Ausbildung für die Klasse T mit 16 Jahren erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, fahren.

    Ab 18 Jahren darfst Du Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, fahren - jeweils auch mit Anhänger.

    In der Führerscheinklasse T sind die Klassen L und AM mit eingeschlossen.
     

  • Ab 17

  • Ab 17 Jahren
    Führerschein Klasse B197

    Durch die neue Führerscheinregelung „Schlüsselzahl B197“ ist es nun möglich, deine Fahrausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen und das ohne eine Beschränkung in der Fahrerlaubnis. 

    Führerschein Klasse B197

    Es entstehen keine Mehrkosten für dich. Die Ausbildung der 10 Stunden ist in unser Ausbildungskonzept integriert und findet mit unseren modernen Fahrschulfahrzeugen/Fuhrpark statt. Die Schalt-Fahrzeuge, Automatik-Fahrzeuge sowie e-Fahrzeuge sind mit den neusten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet. Dadurch wird die Ausbildung stressfreier für dich.

    Voraussetzungen:

    • min. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen

    • eine 15 min. Testfahrt zusammen mit deinem/r Fahrlehrer/in

    (weitere Fahrstunden können für eine sichere und umweltbewusste Fahrweise nötig sein)

  • Ab 17 Jahren
    Führerschein Klasse BF17

    Du darfst mit der Ausbildung zum BF 17 Führerschein mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.

    Führerschein Klasse BF17

    Gefahren werden darf nur mit eingetragener Begleitperson und nur in Deutschland.

    Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert! 

    Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten

    • 4 Autobahnfahrten

    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Es müssen besucht werden:

    • 12  Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten

    •   2 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte á 90 Minuten.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse benötigen wir eine Führerscheinkopie

    Die Prüfbescheinigung wird auf Probe erteilt. 
    Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

    Zum 18. Geburtstag erhältst Du von Deinem zuständigem Straßenverkehrsamt die reguläre Fahrerlaubnis (Kartenführerschein). Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.

    Ist die Ausbildung für Klasse BF 17 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du nur in Begleitung fahren. Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern). Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (PKW) besitzen und dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.

    Des Weiteren darfst Du Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz, fahren. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

    In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

  • Ab 18

  • Ab 18 Jahren
    Führerschein Klasse B96

    Du darfst mit der Ausbildung für die Schlüsselzahl B96 mit 17 1/2 Jahren beginnen. 

    Führerschein Klasse B96

    Die Fahrerlaubnisklasse B ist als Vorbesitz erforderlich.

    Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es Inhabern der Klasse B einen Anhänger mitzuführen. Dafür müssen 2,5 Einheiten á 60 Minuten theoretischer Unterricht und 3,5 Einheiten á 60 Minuten fahrpraktische Übungen, sowie eine Fahrstunde absolviert werden. (mehr Fahrstunden können für ein sicheres und umweltschonendes Fahren nötig sein)

    Das Ablegen einer praktischen Prüfung ist bei dieser Schlüsselzahl nicht erforderlich.

    Bei der Anmeldung wird der entsprechende Antrag ausgefüllt. Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, wird eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dem Antrag, der Bescheinigung und einem biometrischen Passbild kann man sich dann die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eintragen lassen.

    Ist die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, darfst Du Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg, bewegen.

  • Ab 18 Jahren
    Führerschein Klasse B

    Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einem Monat vorher.

    Führerschein Klasse B

    Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17), diese Ausbildung darfst Du bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen.

    Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

    Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten

    • 4 Autobahnfahrten

    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Es müssen besucht werden:

    • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten 

    •   2 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte á 90 Minuten.

    Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie

    Zur Antragsstellung für BF17 benötigen wir folgende Unterlagen: 

    • die Führerscheinkopie der Begleitpersonen

    • BF17 Antrag  indem alle Begleitpersonen eingetragen werden 

    Begleiter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mindestalter 30 Jahre

    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister 

    Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
    Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

    Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.

    Ist die Ausbildung für Klasse B erfolgreich abgeschlossen, darfst Du Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz, fahren. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn
    die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

    In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

  • Ab 18 Jahren
    Führerschein Klasse A2

    Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.

    Führerschein Klasse A2

    Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

    Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten

    • 4 Autobahnfahrten

    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Wenn du im Vorbesitz der Klasse A1 (weniger als zwei Jahre) bist, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:

    • 3 Überlandfahrten

    • 2 Autobahnfahrten

    • 1 Beleuchtungsfahrt

    Es müssen besucht werden:

    • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten 

    •   4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)

    Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte á 90 Minuten.

    Bei Vorbesitz der Klasse A1 (länger als zwei Jahre) sind keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten notwendig. Es müssen, je nach den Fahrfähigkeiten, Übungsstunden gefahren werden und eine Prüfungsfahrt absolviert werden.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie 

    Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
    Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

    Ist die Ausbildung für Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ führen. Die Leistung darf maximal 35 kW (48 PS) und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.

    In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.

  • Ab 18 Jahren
    Führerschein Klasse BE

    Du darfst mit der Ausbildung zur Faherlaubnisklasse BE mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung kann einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Mit begleitetem Fahren ab 17, kann schon mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.

    Führerschein Klasse BE

    Die Fahrerlaubnisklasse B ist als Vorbesitz erforderlich.

    Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 3 Überlandfahrten

    • 1 Autobahnfahrt

    • 1 Beleuchtungsfahrt

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheins 

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    Zur Antragstellung für BF17 benötigen wir folgende Unterlagen:

    • die Ausweiskopie der Begleitpersonen

    • die Führerscheinkopie der Begleitpersonen

    Ist die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, darfst Du Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg betragen.

    In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

  • Ab 18 Jahren
    Führerschein Klasse C1

    Die Fahrerlaubnisklasse C1 darf mit 18 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung…

    Führerschein Klasse C1

    Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Klasse B gefordert.

    Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

    Der Gesetzgeber schreibt für die einzelne Klasse C1 folgende Sonderfahrten vor:

    • 3 Überlandfahrten

    • 1 Autobahnfahrt

    • 1 Beleuchtungsfahrt

    Beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug):

    Klasse C1Klasse C1E
    • 1 Überlandfahrt
    • 3  Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
    • 1  Autobahnfahrt
    • 0 Beleuchtungsfahrt
    • 2 Beleuchtungsfahrten

     

    Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

    Es müssen besucht werden:

    • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten

    • 6 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Wenn Du bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1 oder D bist, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf zwei Unterrichte á 90 Minuten.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • ärztliches Gutachten

    Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C1 erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) geführt werden.

    Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und nach Vollendung des 45. Lebensjahres muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

  • Ab 18 Jahren
    Führerschein Klasse C1E

    Die Fahrerlaubnisklasse C1E darf mit 18 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die praktische Prüfung darf einen Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Im Falle einer…

    Führerschein Klasse C1E

    Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C1 gefordert.

    Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 3 Überlandfahrten

    • 1 Autobahnfahrt

    • 2 Beleuchtungsfahrt

    Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug. 

    Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • ärztliches Gutachten

    In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen.

    Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C1E erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, geführt werden.

    Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres und nach Vollendung des 45. Lebensjahres muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

  • Ab 21

  • Ab 21 Jahren
    Führerschein Klasse C

    Die Fahrerlaubnisklasse C darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung…

    Führerschein Klasse C

    Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B gefordert.

    Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

    Der Gesetzgeber schreibt für die einzelne Klasse C folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten

    • 2 Autobahnfahrt

    • 3 Beleuchtungsfahrt

    Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug):

    Klasse CKlasse CE
    • 3 Überlandfahrt   
    • 5 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
    • 2 Autobahnfahrt
    • 0 Beleuchtungsfahrt                
    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

    Es müssen für die einzelne Klasse C folgende Unterrichte besucht werden:

    • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten

    • 10 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Wenn Du bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 oder D1 bist, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht  auf vier Unterrichte á 90 Minuten oder Du bist bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D, so reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf zwei Unterrichte á 90 Minuten.

    Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug) bleibt der Unterricht wie folgt:

    • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten und

    • 10 klassenspezifische Unterrichte für die Klasse C, á 90 Minuten

    • 4 klassenspezifische Unterrichte für die Klasse CE á 90 Minuten

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • ein ärztliches Gutachten

    In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse C1 mit eingeschlossen.

    Ist die Ausbildung für die Fahrelaubnisklasse C erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) geführt werden. Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger –, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

    Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre. Danach muss ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.
    Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Züge dieser Klasse mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis ruht so lange, bis der Eignungsnachweis eingereicht wird.

    Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

  • Ab 21 Jahren
    Führerschein Klasse CE

    Die Fahrerlaubnisklasse CE darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung…

    Führerschein Klasse CE

    Für die Fahrerlaubnisklasse CE wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C gefordert.

    Die Anzahl der Übungsfahrstunden hängt von Deinen individuellen Fähigkeiten ab. Hierbei schreibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl vor.

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten

    • 2 Autobahnfahrten

    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

    Es müssen besucht werden:

    • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten

    • 4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Zur Antragsstellung benötigen wir:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • ein ärztliches Gutachten

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    In der Führerscheinklasse CE sind die Klassen BE, C1E und T mit eingeschlossen. Bist Du bereits berechtigt, die Führerscheinklassen D1 oder D zu führen, sind die Klassen D1E oder DE ebenfalls mit eingeschlossen.

    Ist die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse CE erfolgreich abgeschlossen worden, können Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse geführt werden. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

    Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Züge dieser Klasse mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis ruht so lange, bis der Eignungsnachweis eingereicht wird.

    Kraftfahrer/innen, die Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffnentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung machen. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

  • Ab 21 Jahren
    Führerschein Klasse D1

    Die Fahrerlaubnisklasse D1 darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische…

    Führerschein Klasse D1

    Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Faherlaubnissklasse B gefordert. 

    Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse D1 folgende Sonderfahrten vor:

    Vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D1Übungs- fahrstundenÜberland- fahrtenAutobahn- fahrtenBeleuchtungs- fahrten
    Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre4119127
    Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis über 2 Jahre16844
    Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre8844
    Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre6422

     

    Beim gemeinsamen Erwerb von D1 und D1E (Solo / Zug) bleibt die praktische Ausbildung gleich. Zusätzlich wird mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug gefordert.

    Es müssen besucht werden:

    • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten

    • 10 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C sind, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf vier Unterrichte á 90 Minuten.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • ärztliches Gutachten

    • Reaktionstest

    • Führungszeugnis

    Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse D1 erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg), geführt werden. Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. 

    Kraftfahrer/innen, die Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

  • Ab 21 Jahren
    Führerschein Klasse D1E

    Die Fahrerlaubnisklasse D1E darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische…

    Führerschein Klasse D1E

    Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Klasse D1 gefordert. 

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Ausbildungsfahrten vor:

    • 4  Übungsfahrstunden

    • 3  Überlandfahrten

    • 1  Autobahnfahrt

    • 1  Beleuchtungsfahrt

    Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug. 

    Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden. 

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • ärztliches Gutachten

    • Reaktionstest

    • Führungszeugnis

    In der Fahrerlaubnisklasse D1E sind die Klassen BE, sowie C1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist) mit eingeschlossen.

    Die Fahreralubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

     

  • Ab 24

  • Ab 24 Jahren
    Führerschein Klasse D

    Die Fahrerlaubnisklasse D darf grundsätzlich mit dem 24. Lebensjahr erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 24. Geburtstag und die praktische…

    Führerschein Klasse D

    Es müssen besucht werden:

    Beim Vorbesitz Klasse B
     

    • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten

    • 18 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Beim Vorbesitz Klasse C und D1
     

    • 6 Grundunterrichte á 90 Minuten und

    • 8 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Beim Vorbesitz Klasse C1
     

    • 6 Grundunterrichte á 90 Minuten und

    • 12 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • ärztliches Gutachten

    • Reaktionstest

    • Führungszeugnis

    Nach Erwerb der Fahrerlaubnis darfst Du Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) fahren. 
    Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

    Kraftfahrer/innen, die Fahrten im Güter- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlich Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE erforderlich ist, müssen regelmäßig, alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolviert werden. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

    Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B gefordert. 

    Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse D folgende Sonderfahrten vor:

    Vorgeschriebene Fahrstunden Klasse DÜbungs- fahrstundenÜberland- fahrtenAutobahn- fahrtenBeleuchtungs- fahrten
    Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre4522148
    Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre331285
    Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre141686
    Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre7843

    Beim gemeinsamen Erwerb von D und DE (Solo / Zug) müssen zusätzlich neun Fahrstunden und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden, dieses entfällt beim Vorbesitz der Klasse CE.

  • Ab 24 Jahren
    Führerschein Klasse DE

    In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen.

    Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse DE erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem…

    Führerschein Klasse DE

    In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen.

    Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse DE erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, geführt werden.

    Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. 

    Berufskraftfahrer die gewerblich Kraftfahrzeuge über 3,5 t nutzen, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung zu den Themen „Sicherheit und Wirtschaftlichkeit“ absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein durch die Verwaltungsbehörde einzutragen.

     

    Die Fahrerlaubnisklasse DE darf grundsätzlich mit 24 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Ist die Fahrerlaubnis Klasse CE im Vorbesitz, so erhält man automatisch die Klasse DE nach dem Erwerb der Klasse D. 

    Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse D gefordert. 

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 4 Grundausbildung

    • 3 Überlandfahrten

    • 1 Autobahnfahrt

    • 1 Beleuchtungsfahrt

    Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug. 

    Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden. 

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • ein biometrisches Passbild

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

    • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)

    • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

    • ärztliches Gutachten

  • Ab 24 Jahren
    Führerschein Klasse A

    Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A mit 23 ½  Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Wenn Du schon mindestens…

    Führerschein Klasse A

    Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

    Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten

    • 4 Autobahnfahrten

    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Wenn du im Vorbesitz der Klasse A2/A1 (weniger als zwei Jahre) bist, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:

    • 3 Überlandfahrten

    • 2 Autobahnfahrten

    • 1 Beleuchtungsfahrt

    Es müssen besucht werden:

    • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten

    •   4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)

    Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

    Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten absolviert werden. Es müssen je nach Fahrfähigkeiten Übungsstunden und eine praktische Prüfung von 60 Minuten absoviert werden.

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild

    • einen Sehtest

    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs

    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

    • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie

    Der Führerschein wird auf Probe erteilt. 
    Die Probezeit beträgt zwei Jahre. 

    Ist die Ausbildung für Klasse A erfolgreich abgeschlossen, darfst Du „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ führen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

    In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.

  • Ab 25

  • Ab 25 Jahren
    Führerschein Klasse B196

    Die neue Schlüsselzahl B196 erlaubt es Inhabern der Klasse B mit geringem Aufwand Motorräder der Klasse A1 zu fahren.

    Führerschein Klasse B196

    Hierfür müssen vier Theorieunterrichte á 90 Minuten besucht werden. Zusätzlich müssen mindestens fünf Fahrstunden á 90 Minuten absolviert werden. (mehr Fahrstunden können für ein sicheres und umweltschonendes Fahren nötig sein) 

    Bei der Anmeldung wird der entsprechende Antrag ausgefüllt. Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, wird eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dem Antrag, der Bescheinigung und einem biometrischen Passbild kann man sich dann die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eintragen lassen.

    Achtung: Die Schlüsselzahl B196 gilt ausschließlich in Deutschland!

    Um die Schlüsselzahl B196 zu erwerben, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.