Führerscheinklasse L
Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse L mit 15 ½ Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden. Zur Erlangung des Führerscheins ist weder eine praktische Ausbildung noch eine praktische Prüfung erforderlich.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten und
- 2 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema T1 und T2)
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie
Ist die Ausbildung für Klasse L erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h erreichen, fahren.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger darfst Du ebenfalls bewegen.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind keine anderen Klassen eingeschlossen.